KEIN VERSAND!
Viele Einwohner Deutschlands kaufen Feuerwerkskörper in Polen, da das Angebot dort breiter und die Preise oft attraktiver sind. Es ist jedoch wichtig zu wissen, welche Produkte in Deutschland legal sind, welche Kategorien sie haben und welche Vorschriften bei ihrer Verwendung gelten. Die Kenntnis dieser Regeln ermöglicht es dir, Feuerwerk sicher und ohne Risiko zu kaufen – und eine eindrucksvolle Show im Einklang mit dem Gesetz zu genießen.
Der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern in Deutschland werden durch das Sprengstoffgesetz (SprengG) sowie die EU-Feuerwerksrichtlinie geregelt.
Jedes Produkt, das in den Handel gebracht wird, muss über eine CE-Zertifizierung und eine Identifikationsnummer verfügen, die bestätigt, dass es von einer zugelassenen Prüfstelle getestet wurde.
Nur Produkte mit einer gültigen CE-Kennzeichnung und der entsprechenden Kategorie dürfen in Deutschland verkauft und verwendet werden.
F1 – Feuerwerk mit sehr geringem Risiko
Dies sind die sichersten und kleinsten pyrotechnischen Produkte: Wunderkerzen, Mini-Knaller, Fontänen oder Knallkugeln. Sie dürfen das ganze Jahr über ab 12 Jahren gekauft und verwendet werden.
F2 – Klassisches Silvesterfeuerwerk
Zu dieser Kategorie gehören Raketen (bis 20 g NEM pro Stück), Batterien, römische Lichter und Böller. Sie dürfen in der Regel nur an volljährige Personen verkauft werden.
Einige F2-Feuerwerkskörper mit höherer Sprengkraft können zusätzliche Genehmigungen erfordern. Daher sollte man immer auf die Kennzeichnung und die CE-Zertifizierung achten.
F3 – Feuerwerk mittleren Risikos
Größere Raketen und pyrotechnische Shows, die ausschließlich von Personen mit fachlicher Qualifikation verwendet werden dürfen.
P1 – Technische Pyrotechnik
Hierzu zählen Produkte, die zu technischen oder Signalzwecken eingesetzt werden, z. B. Rauchkörper, Fackeln oder Zündmittel. Ihr Erwerb ist für volljährige Personen möglich, sie dürfen jedoch nicht als Unterhaltungsfeuerwerk verwendet werden.
Jedes legale Feuerwerk muss enthalten:
die CE-Kennzeichnung und die Nummer der zertifizierenden Stelle mit Angabe der Kategorie (F1, F2, P1 usw.),
die Angaben zum Hersteller oder Importeur,
eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache.
Fehlen diese Angaben, bedeutet das, dass das Produkt nicht für den Handel in der EU zugelassen ist, und seine Verwendung in Deutschland kann illegal sein.
Feuerwerkskörper mit CE-Zertifikat dürfen in Polen legal gekauft und nach Deutschland gebracht werden, sofern es sich um Produkte handelt, die für den Endverbraucher zugelassen sind – also aus den Kategorien F1 oder F2.
Im Pyropower-Shop findest du eine große Auswahl an Feuerwerkskörpern (F1, F2, F3 und P1) mit europäischem CE-Zertifikat und einer Kennzeichnung, die den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Der Kauf in Polen ist vollkommen legal, jedoch wird gemäß den geltenden Vorschriften kein Versand per Post oder Kurier angeboten – die Produkte können nur persönlich im stationären Geschäft abgeholt werden.
Diese Lösung ermöglicht es Kunden aus Deutschland, legale Feuerwerkskörper sicher zu erwerben, die sie anschließend für den Eigengebrauch nach Deutschland mitnehmen dürfen – vorausgesetzt, sie erfüllen die Anforderungen des deutschen Rechts (Kategorien F1 oder F2 mit CE-Zertifikat).
F1 – ganzjährig erlaubt, ab 12 Jahren
F2 – ab 18 Jahren, Verwendung nur zu Silvester
F3 und F4 – dürfen in Deutschland nur von Personen mit pyrotechnischer Fachlizenz verwendet werden
(Wir verkaufen keine Feuerwerkskörper der Kategorie F4❗️)
P1 – erlaubt, wenn sie ihrem technischen Zweck entsprechend verwendet werden
Kaufe keine Produkte ohne CE-Kennzeichnung oder mit unlesbarer Identifikationsnummer. Solche Feuerwerkskörper können gefährlich und gesetzeswidrig sein. Ihre Verwendung in Deutschland kann zu Geldstrafen führen und im Falle eines Unfalls haftest du persönlich.
Wenn du legale Feuerwerkskörper mit CE-Zertifikat kaufen möchtest, kannst du dies in Polen tun – zum Beispiel im Pyropower-Shop, der ausschließlich Produkte anbietet, die allen EU-Sicherheitsnormen entsprechen.
Der Kauf und Transport von Feuerwerkskörpern der Kategorien F1 und F2 zum Eigengebrauch ist erlaubt, jedoch kein Versand – die Abholung erfolgt ausschließlich persönlich.
So kannst du sicher sein, dass du geprüfte, sichere und legale Feuerwerkskörper erwirbst, die du in Deutschland im Einklang mit dem geltenden Recht verwenden darfst.